Wann wirkt sich ein Ladungsmangel auf die Beschlussfassung aus?
Der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft muss rechtzeitig zur Versammlung einladen. § 24 Abs. 4 WEG regelt hierzu, dass die Einladung sowohl in Textform erfolgen muss, als auch dass die Einberufung, sofern nicht ein Fall besonderer Dringlichkeit vorliegt, mindestens zwei Wochen betragen muss. Teilweise gibt es noch darüber hinausgehende Regelungen in der Gemeinschaftsordnung einer WEG. Sachverhalt: Immer […]