Sind Aufwendungsersatzansprüche der Sondereigentümer gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft als Verband oder gegen die einzelnen Wohnungseigentümer zu richten? Verjährung der Ansprüche bei „falschen“ Beklagten.
Leitsatz: Schuldner von Aufwendungsersatzansprüchen sind die Wohnungseigentümer, wenn die Maßnahme hätte beschlossen werden müssen, aber noch nicht beschlossen war. Die Gemeinschaft ist nur dann Schuldner, wenn die Maßnahme beschlossen war – aber noch nicht durchgeführt wurde – oder wenn ein Beschluss nach der Teilungserklärung entbehrlich und die Maßnahme unverzüglich durchzuführen war, ferner bei Ansprüche aus […]