Author : Nicola-Isabelle Mack

Für alle Bereicherungsansprüche des Mieters gilt die kurze Verjährung

Zahlt der Mieter aufgrund einer unwirksamen Schönheitsreparaturklausel an den Vermieter einen Abgeltungsbetrag für nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen, so unterliegt der sich hieraus ergebende Bereicherungsanspruch des Mieters der kurzen Verjährung des § 548 Abs. 2 BGB (BGH 20.5.12, VIII ZR 12/12). Sachverhalt: Der Mietvertrag aus Januar 1980 enthält einen Fristenplan zur Durchführung der Schönheitsreparaturen und bestimmt: „Das […]

Nach oben scrollen