Eine nach Abmahnung andauernde unpünktliche Mietzahlung begründet regelmäßig die fristlose Kündigung (BGH 1.6.11, VIII ZR 91/10, Abruf-Nr. 112095)
Unpünktliche Mietzahlung: Nur unverschuldeter Rechtsirrtum entlastet den Mieter Sachverhalt: Seit Mitte 2007 zahlten die Beklagten die zum dritten Werktag eines Monats fällige Miete jeweils erst zur Monatsmitte oder später. Nach zweifacher Abmahnung- zuletzt unter Androhung der fristlosen Kündigung – kündigte die Klägerin den Wohnraummietvertrag wegen unpünktlicher Mietzahlungen in 1/09 fristlos, hilfsweise ordentlich. Weitere Kündigungen erfolgten […]