Was heute nicht erlaubt ist, ist es auch in 10 Jahren nicht!
Der Bundesgerichtshof hat sich abermals mit der Frage beschäftigt, ob eine Vereinbarung oder ein Mietvertrag, mit welchem dem Mieter die Versiegelung des Holzfußbodens auferlegt wurde, Wirksamkeit entfaltet. BGH, Beschluss vom 05.03.2013 – VIII ZR 137/12; § 307 BGB Sachverhalt: Ein Mietvertrag enthielt u. a. folgende Klausel:„Parkett und Holzfußboden sind nach 10 Jahren zu versiegeln, sofern […]