Vertraglicher Ausschluss der Haftung des Vermieters für einen bei Vertragsschluss schon vorhandenen Mangel des Mietobjekts – Urteil des Amtsgerichtes Hamburg vom 05.07.2019 zum Aktenzeichen 40b C 270/18 (noch nicht rechtskräftig)
Der Fall: Mit „Hamburger Mietvertrag für Wohnraum“, herausgegeben vom Grundeigentümer-Verband Hamburg von 1832 e.V. (Ausgabe Februar 2017), vermietete der beklagte Vermieter an die klagenden Mieter eine Wohnung. Zur Haftung hat der Formularvertrag folgende Klausel: „§ 14 Haftung 1. Der Vermieter haftet bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, des Eigentums oder des Vermögens […]