Wird einem Sondereigentümer in der Gemeinschaftsordnung eine Instandsetzungs- oder Instandhaltungspflicht übertragen, hat er im Zweifel auch die ihm dadurch entstehenden Kosten zu tragen
BGH, Urteil vom 28.10.2016 – V ZR 91/16, ZMR 2017/256 Der Sachverhalt: Die Teilungserklärung der Wohnungseigentümergemeinschaft regelt, dass die Instandhaltung des Sondereigentums dem jeweiligen Sondereigentümer obliegt. Ferner haben die jeweils berechtigten Sondereigentümer für die Instandhaltung der ausschließlich ihrem Sondernutzungsrecht unterliegenden Flächen, Anlagen und Einrichtungen zu sorgen. In einer gesonderten Kostenregelung ist bestimmt, dass jeder Sondereigentümer […]