Die Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung kann sowohl ausdrücklich als auch konkludent erteilt werden
01.08.2018 In der Instanzenrechtsprechung und im Schrifttum besteht darüber Einigkeit, dass der jeweilige Mieter seine Zustimmung zu der erklärten Mieterhöhung auch konkludent abgeben kann. Vorstehendes hat nunmehr der BGH bestätigt. BGH, 30.01.2018, VIII ZR 74/16 Sachverhalt:Mit einem maschinell erstellten Schreiben vom 23.11.2015 forderte die Klägerin die Beklagte auf, einer Erhöhung der monatlichen Miete für die […]