Ordnungsgemäße Heizkostenabrechnung bei Installation von Einzelwarmwasserzählern in den Wohnungen eines Mehrfamilienhauses – Urteil des Amtsgerichtes Pinneberg vom 17.8.2017 zum AZ: 84 C 13/17 (nicht rechtskräftig)
Der Fall: Für eine in einem Mehrfamilienhaus belegene Wohnung erteilte der Vermieter dem Mieter für das Jahr 2015 eine Betriebs- und Heizkostenabrechnung. Für die Abrechnungsperiode waren in den Wohnungen Einzelwarmwasserzähler installiert. In § 9 Abs. 2 Satz 1 Heizkostenverordnung (HeizkV) ist geregelt: „Die auf die zentrale Warmwasserversorgungsanlage entfallende Wärmemenge (Q) ist ab dem 31. Dez. […]